Öffentliches Recht > Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Auslandsbedingte Dienstleistung
Griechisches Recht sieht vor, dass Reiseführer, die mit einer Reisegruppe aus dem Ausland einreisen, eine Erlaubnis und besondere Landeskenntnisse nachweisen müssen. Deutscher Reiseführer X veranstaltet von Berlin aus regelmäßig eigene Griechenlandreisen.