Öffentliches Recht > Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Corsten“)
C beauftragt die kroatische Firma K mit Bauarbeiten, obwohl K nicht in die deutsche Handwerksrolle eingetragen war. In Deutschland wurde gegen C daher ein Bußgeld verhängt, weil sie dadurch gegen Vorschriften zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen hatte.