Öffentliches Recht > Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")
Der belgische Judo-Verband weigert sich Belgierin D für die Teilnahme an einem Wettbewerb in Paris zuzulassen. Eine Teilnahme ist aber nur durch Sendung über einen Verband möglich. D beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")
Der belgische Judo-Verband weigert sich Belgierin D für die Teilnahme an einem Wettbewerb in Paris zuzulassen. Eine Teilnahme ist aber nur durch Sendung über einen Verband möglich. D beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
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Grundfall: Mitgliedstaaten
Deliverydriver für Lebensmittelkäufe aus Polen bieten ihre Dienste vermehrt auch in Deutschland an. Die IHK Ostbrandenburg beschließt, dass sie dafür in Zukunft eine besondere Genehmigung benötigen. D ist selbstständige Deliverydriverin aus Rzepin und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.