Öffentliches Recht > Grundrechte
Schutz der Außendarstellung von Berufstätigen
Steuerberater S hat gerade sein eigenes Steuerberatungsbüro eröffnet. Weil er sich für extrem gut hält, wirbt er auf Straßenbahnen, Flyern und Werbebannern mit "Neueröffnung Super Steuerberater S". Bürgermeister B hält die Werbung für Aufschneiderei und möchte sie unterbinden.