Öffentliches Recht > Grundrechte
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
A hat ein Grundstück geerbt und möchte darauf ein Wohnhaus errichten. Die zuständige Behörde meint, ein Wohnhaus dürfe dort gar nicht errichtet werden. A ist außer sich: "Ich allein entscheide, wie ich mit meinem Grund und Boden verfahre. Ich habe schließlich Grundrechte!"