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Allgemeine Gesetze auch bei Jugend- /Ehrschutz
B bestellt im Geschäft der G online. G legt der Sendung eine Zeitschrift bei, die für die Freikörperkultur (FKK) wirbt und mit Bildern versehen ist. Nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) unterliegen solche Schriften Beschränkungen, ohne dass sie indiziert wurden. G sieht sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt.