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Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit
Aktivistin A hat auf einem USB-Stick ein Dokument mit einem klimapolitischen Manifest gespeichert, welches sie im Internet veröffentlichen möchte. Bei einer Personenkontrolle entdeckt Polizist P den USB-Stick. P hält nichts von diesem digitalen Mumpitz und beschlagnahmt den Stick.