Öffentliches Recht > Grundrechte
Träger der Menschenwürde: Schutz des nasciturus
Dr. Frankenstein (F) forscht zu ungeborenem Leben. Um seine Forschung voranzubringen, beantragt er bei der zuständigen Behörde, Experimente an lebendigen Embryonen durchzuführen. Die Behörde versagt F die Erlaubnis, weil das Vorhaben die Menschenwürde der Embryonen verletze.
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Träger der Menschenwürde, Grundfall
Obdachloser O möchte erreichen, dass die Stadt B öffentliche Toiletten errichtet. Eine Klage scheitert in letzter Instanz. O reicht Verfassungsbeschwerde ein. Die Stadt verwehre ihm, auf menschenwürdige Weise seinem Harndrang nachzugeben. Dadurch sieht sich O in seiner Menschenwürde verletzt.