Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Fälle zum Thema Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)

Hs Haus steht im Widerspruch zum Öffentlichen Baurecht. H erklärt der Behörde B wahrheitsgemäß, dass er den Zustand zeitnah beheben könne und dieser kein Sicherheitsrisiko für andere Grundstücke bedeute. Zudem stünde sein Haus schon über 15 Jahre. B erlässt eine Abrissverfügung, ohne sich mit Hs Argumenten zu beschäftigen.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Ermessensfehlgebrauch (Fall 3: Ermessensmissbrauch)

Raufbold R tritt gegen Bänke in der Innenstadt der nordrhein-westfälischen Gemeinde N. Nachdem R dem Platzverweis von Polizistin P auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, nimmt P den R, den sie sowieso nicht mag, formell rechtmäßig Gewahrsam, „um ihm eine Lehre zu erteilen“.

Die neuesten Fälle zum Thema Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertiefung: Ermessensfehlgebrauch wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Ermessensfehlgebrauch (Fall 3: Ermessensmissbrauch)

Raufbold R tritt gegen Bänke in der Innenstadt der nordrhein-westfälischen Gemeinde N. Nachdem R dem Platzverweis von Polizistin P auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, nimmt P den R, den sie sowieso nicht mag, formell rechtmäßig Gewahrsam, „um ihm eine Lehre zu erteilen“.

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Ermessensfehlgebrauch (Fall 2: Abwägungsdefizit)

Hs Haus steht im Widerspruch zum Öffentlichen Baurecht. H erklärt der Behörde B wahrheitsgemäß, dass er den Zustand zeitnah beheben könne und dieser kein Sicherheitsrisiko für andere Grundstücke bedeute. Zudem stünde sein Haus schon über 15 Jahre. B erlässt eine Abrissverfügung, ohne sich mit Hs Argumenten zu beschäftigen.

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Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)

A ist zum ersten Mal versehentlich mit ihrem Auto 15 km/h zu schnell gefahren. Die zuständige Behörde B lädt sie daraufhin formell rechtmäßig gem. § 48 StVO zur Verkehrserziehung vor. A meint, B habe damit den Sinn und Zweck von § 48 StVO verfehlt und die Vorladung sei deswegen rechtswidrig.