Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG): 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG)

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Sachbearbeiter S der Ordnungsbehörde B schickt eine Verfügung an Gewerbetreibende G, wonach sie ihr Gewerbe nicht mehr ausüben darf. Weil S am Abend zuvor mal wieder zu lange gefeiert hat, vergisst er, den Verwaltungsakt zu unterschreiben. G erkennt zwar, dass B die Urheberin ist. Sie ist aber der Meinung, die Verfügung nicht befolgen zu müssen.

Die neuesten Fälle zum Thema Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG)

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 44 Abs. 2 VwVfG) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

Die Arbeitsvorgänge in der Baubehörde B verzögern sich aufgrund von Personalmangel massiv. Sachbearbeiterin S erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Unternehmerin U. U hat die betreffende Lagerhalle aber schon vor sechs Monaten nach einem Hinweis der Behörde abreißen lassen.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG

Behörde B hegt den Verdacht, dass Unternehmerin S Steuern hinterzieht. B erlässt deswegen eine Verfügung gegen S' Frau F, wonach F heimlich bestimmte Unterlagen der S suchen und der Behörde zukommen lassen soll.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG

M wohnt in einem Baugebiet der Gemeinde G, welches unmittelbar an das Gebiet der Gemeinde K grenzt. M stellt bei der Baubehörde von K einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Sauna in ihrem Garten. Der unerfahrene Sachbearbeiter S erteilt die Genehmigung ohne Rücksprache mit G.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG

Sachbearbeiter S der Ordnungsbehörde B schickt eine Verfügung an Gewerbetreibende G, wonach sie ihr Gewerbe nicht mehr ausüben darf. Weil S am Abend zuvor mal wieder zu lange gefeiert hat, vergisst er, den Verwaltungsakt zu unterschreiben. G erkennt zwar, dass B die Urheberin ist. Sie ist aber der Meinung, die Verfügung nicht befolgen zu müssen.