Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG (Widerrufsvorbehalt)
Greta Gemüse (G) erhält eine Sondernutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 S. 2 FStrG, um auf der Bundesstraße vor ihrem Haus Gemüse aus eigenem Anbau zu verkaufen. Die Erlaubnis enthält einen Widerrufsvorbehalt. Weil G Streit mit dem zuständigen Beamten B hat, widerruft B die Erlaubnis.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG (Rechtswidriger Widerrufsvorbehalt)
P betreibt eine Privatschule in Hamburg. Behörde B erlässt die staatliche Anerkennung der Schule mit dem Zusatz: „Die Anerkennung kann widerrufen werden, sobald mehr als ein Drittel der an der P-Privatschule tätigen Lehrkräfte die Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbSfTG nicht mehr erfüllen.“
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG (Widerruf wegen nicht erfüllter Auflage)
Behörde B erteilt Reiter R eine Baugenehmigung für einen Pferdestall, nach der R sofort mit dem Bau beginnen darf. Allerdings soll R innerhalb von zwei Wochen darlegen, wie er die Immissionen, die z.B. durch den Pferdedung entstehen können, möglichst gering halten wird. R lässt die Frist tatenlos verstreichen.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG (Widerrufsvorbehalt)
Greta Gemüse (G) erhält eine Sondernutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 S. 2 FStrG, um auf der Bundesstraße vor ihrem Haus Gemüse aus eigenem Anbau zu verkaufen. Die Erlaubnis enthält einen Widerrufsvorbehalt. Weil G Streit mit dem zuständigen Beamten B hat, widerruft B die Erlaubnis.