Widerruf begünstigender Verwaltungsakte 1 (§ 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 VwVfG): 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Widerruf begünstigender Verwaltungsakte 1 (§ 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 VwVfG)

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Die neuesten Fälle zum Thema Widerruf begünstigender Verwaltungsakte 1 (§ 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 VwVfG)

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG (Rechtswidriger Widerrufsvorbehalt)

P betreibt eine Privatschule in Hamburg. Behörde B erlässt die staatliche Anerkennung der Schule mit dem Zusatz: „Die Anerkennung kann widerrufen werden, sobald mehr als ein Drittel der an der P-Privatschule tätigen Lehrkräfte die Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbSfTG nicht mehr erfüllen.“

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG (Widerruf wegen nicht erfüllter Auflage)

Behörde B erteilt Reiter R eine Baugenehmigung für einen Pferdestall, nach der R sofort mit dem Bau beginnen darf. Allerdings soll R innerhalb von zwei Wochen darlegen, wie er die Immissionen, die z.B. durch den Pferdedung entstehen können, möglichst gering halten wird. R lässt die Frist tatenlos verstreichen.