Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist

A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.

Die neuesten Fälle zum Thema Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Handlung, Duldung oder Unterlassen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist

A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.