Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
D stellt ihren Restaurantbetrieb, trotz sofort vollziehbarem, rechtmäßigen Bescheid nicht ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von €30.000 angedroht. Behörde B setzt dieses nun fest. D will sich das nicht gefallen lassen.
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Erledigung der Vollstreckungsverfügung durch Vollstreckung?
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Behörde B erlässt gegenüber Jägerin J einen sofort vollziehbaren Bescheid, wonach J sämtliche Waffen abgeben muss. Als J dem nicht nachkommt, setzt B nach Androhung unmittelbaren Zwang fest und bricht Js Wohnung auf, durchsucht diese und nimmt die Waffen mit.
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Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
D stellt ihren Restaurantbetrieb, trotz sofort vollziehbarem, rechtmäßigen Bescheid nicht ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von €30.000 angedroht. Behörde B setzt dieses nun fest. D will sich das nicht gefallen lassen.