Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt gegenüber Jägerin J einen sofort vollziehbaren Bescheid, wonach J sämtliche Waffen abgeben muss. Als J dem nicht nachkommt, setzt B nach Androhung unmittelbaren Zwang fest und bricht Js Wohnung auf, durchsucht diese und nimmt die Waffen mit.
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Einordnung des Falls
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn J gegen die Anwendung des Zwangsmittels vorgehen will, muss J zuerst die Androhung und Festsetzung anfechten.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anwendung des Zwangsmittels ist unstrittig ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. J kann die Anwendung des Zwangsmittel mit der Feststellungsklage überprüfen lassen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
honeyhoneyhoney
22.11.2024, 16:35:45
Warum ist hier die Feststellungsklage und nicht die Fortsetzungsfeststellungsklage einschlägig? :)