Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
14. Februar 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (4.457 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt gegenüber Jägerin J einen sofort vollziehbaren Bescheid, wonach J sämtliche Waffen abgeben muss. Als J dem nicht nachkommt, setzt B nach Androhung unmittelbaren Zwang fest und bricht Js Wohnung auf, durchsucht diese und nimmt die Waffen mit.
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Einordnung des Falls
Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn J gegen die Anwendung des Zwangsmittels vorgehen will, muss J zuerst die Androhung und Festsetzung anfechten.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anwendung des Zwangsmittels ist unstrittig ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. J kann die Anwendung des Zwangsmittel mit der Feststellungsklage überprüfen lassen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
honeyhoneyhoney
22.11.2024, 16:35:45

_a-k.wgd_
8.12.2024, 10:50:22
Moin, Die
FFKist dafür vorgesehen, die
Rechtmäßigkeiteines erledigten (!)Verwaltungsaktes(!) zu klären! Da das o.g. behördliche Handeln aber ein
Realakt, und kein VA ist, findet die
FFKkeine Anwendung und die FK ist demnach das richtige Rechtsmittel!