Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen (ÖR Rechtsprechung Jurafuchs 2016)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Aufstellung eines Halteverbotszeichen an. Ein Mitarbeiter der Straßenbaubehörde stellt das Schild so auf, dass es durch ein Gebüsch am Straßenrand so verdeckt wird, dass es nicht mehr sichtbar ist.