Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A parkt am 25.05.2020 sein Auto am Straßenrand. Nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde stellt die Straßenbaubehörde für den Bereich, in dem das Auto von A steht, am 29.05.2020 ein Halteverbotszeichen auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Verkehrszeichen wird durch öffentliche Bekanntgabe wirksam.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Halteverbotszeichen ist gegenüber A unwirksam, da er sein Auto vor der Bekanntgabe geparkt hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
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