Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
28. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (15.547 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A parkt am 25.05.2020 sein Auto am Straßenrand. Nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde stellt die Straßenbaubehörde für den Bereich, in dem das Auto von A steht, am 29.05.2020 ein Halteverbotszeichen auf.
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