Öffentliches Recht > VwGO
Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis (vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwarteten VA Fall 1)
Weil R Streit mit dem zuständigen Sachbearbeiter S hat, rechnet sie damit, dass S eine behördliche Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) für Rs Betrieb erlassen wird. R will das verhindern, weil selbst eine kurzfristige Schließung R finanziell ruinieren würde.