Absolute Revisionsgründe - Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters (§ 338 Nr. 2 und 3 StPO) - Vertiefung: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Ablehnung des Kollegialgerichts, § 26a StPO

A wird erstinstanzlich vor dem Schöffengericht verurteilt. Nach Beginn der Beweisaufnahme hatte A „die Richter V, W und X” abgelehnt, da er sie von Anfang an für befangen hielt. Das Gesuch wurde als unzulässig verworfen. Es richte sich „gegen das Gericht als Ganzes”.