Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Abtretung des durch den Kläger geltend gemachten Anspruchs im Prozess & Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)
K hat B ein Segelboot verkauft. Da B sich weigert, den Kaufpreis dafür zu bezahlen, erhebt K diesbezüglich Klage. Kurz danach tritt er den Kaufpreiszahlungsanspruch an G erfüllungshalber ab, weil er diesem noch Geld schuldet. K und G erklären, dass G den Prozess weiterführen soll. B ist einverstanden.
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Beklagter veräußert streitbefangene Sache und verliert dadurch Passivlegitimation - keine Zustimmung des Klägers (§ 265 Abs. 2 S. 1 ZPO)
K verlangt klageweise die Herausgabe der Bohrmaschine, die B bei ihm entwendet hat (§ 985 BGB). Kurz nach Klageerhebung „übereignet“ B die Bohrmaschine an X und händigt sie ihm aus. Nun wollen B und X, dass X anstelle des B in den Prozess eintritt.
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Beklagter veräußert streitbefangene Sache und verliert dadurch Passivlegitimation - keine Zustimmung des Klägers (§ 265 Abs. 2 S. 1 ZPO)
K verlangt klageweise die Herausgabe der Bohrmaschine, die B bei ihm entwendet hat (§ 985 BGB). Kurz nach Klageerhebung „übereignet“ B die Bohrmaschine an X und händigt sie ihm aus. Nun wollen B und X, dass X anstelle des B in den Prozess eintritt.
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Abtretung des durch den Kläger geltend gemachten Anspruchs im Prozess & Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)
K hat B ein Segelboot verkauft. Da B sich weigert, den Kaufpreis dafür zu bezahlen, erhebt K diesbezüglich Klage. Kurz danach tritt er den Kaufpreiszahlungsanspruch an G erfüllungshalber ab, weil er diesem noch Geld schuldet. K und G erklären, dass G den Prozess weiterführen soll. B ist einverstanden.