Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.
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Gesetzliche Vermutung
K macht Schadensersatz wegen einer Eigentumsverletzung an einem Fahrrad geltend. B bestreitet das Eigentum des K, allerdings nicht dessen unmittelbaren Besitz.
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Tatsächliche Vermutung
B ist mit dem von ihm geführten jurafuchs.de/definitionen/jqnv498/fahrzeug-%C2%A7-315b-abs-1-nr-1-stgb" class="underline">Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem jurafuchs.de/definitionen/jqnv498/fahrzeug-%C2%A7-315b-abs-1-nr-1-stgb" class="underline">Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.
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Tatsächliche Vermutung
B ist mit dem von ihm geführten jurafuchs.de/definitionen/jqnv498/fahrzeug-%C2%A7-315b-abs-1-nr-1-stgb" class="underline">Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem jurafuchs.de/definitionen/jqnv498/fahrzeug-%C2%A7-315b-abs-1-nr-1-stgb" class="underline">Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.
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Gesetzliche Vermutung
K macht Schadensersatz wegen einer Eigentumsverletzung an einem Fahrrad geltend. B bestreitet das Eigentum des K, allerdings nicht dessen unmittelbaren Besitz.