Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein jurafuchs.de/jqn12g6/erlangtes-etwas-bei-einem-darlehen-der-eigenen-bank" class="underline">Geld hat, lässt G ein Auto, das sich in der Garage des S befindet, pfänden. D, ein Freund des S, meldet sich und meint, das Auto gehöre ihm.
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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein jurafuchs.de/jqn12g6/erlangtes-etwas-bei-einem-darlehen-der-eigenen-bank" class="underline">Geld hat, lässt G ein Auto, das sich in der Garage des S befindet, pfänden. D, ein Freund des S, meldet sich und meint, das Auto gehöre ihm.
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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G den Dackel des S pfänden. S meint, es sei G verboten, den Dackel zu pfänden.