Referendariat > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt vor, dass er zu Recht von K auf Herausgabe der Kaufsache nach Rücktritt verklagt wird. Zugleich erzählt er, dass er den gezahlten Kaufpreis noch nicht von K zurückerhalten hat.
Referendariat > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche I
K verklagt Mandantin M auf Kaufpreiszahlung. M erzählt ihrem Anwalt A, dass sie selbst gegen K einen Nachbesserungsanspruch wegen zahlreicher Mängel an der Kaufsache hat und fragt, was nun zu tun sei.