Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
VV §§ 708, 711, 713 ZPO
K verklagt B auf Zahlung von €300,00. Die Klage ist begründet.
VV § 709 S. 1 ZPO
K verklagt B auf Herausgabe des Gemäldes „Obst in Schale I“ von 2005 der Künstlerin Karla Kunstvoll, das einen Wert von €2.000,00 hat. Die Klage ist begründet.
VV §§ 708 (Nr. 1)
K verklagt B auf Zahlung von €5.000,00. B erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht. Das Gericht erlässt gemäß dem Klageantrag des K ein Versäumnisurteil gegen B.
VV §§ 708, 711 ZPO
K verklagt B auf Zahlung von €900,00. Die Klage ist begründet.
VV § 709 S. 2 ZPO
K verklagt die B auf Zahlung von €10.000,00. Die Klage ist in voller Höhe begründet.