Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Hauptsacheentscheidung - Zahlungsklage mit Zinsentscheidung
K verlangt von B €10.000 nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit. Die Klage ist begründet. K hat die Klage am 15.10.2021 erhoben und sie ist B am Montag, 25.10.2021, zugestellt worden.
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Kostentenor: Zug-um-Zug Verurteilung
Karla (K) erhebt Klage gegen Tom (T) auf Zahlung des Kaufpreises für sein neues Rennrad in Höhe von €10.000. T macht geltend, dass er nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrads zahlen müsse. Die Klage ist begründet. Allerdings wird Karla auf Toms Antrag verurteilt, ihm Zug-um-Zug das Rennrad (Wert: €10.000) zu übergeben und zu übereignen.
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VV §§ 708 (Nr. 1)
K verklagt B auf Zahlung von €5.000,00. B erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht. Das Gericht erlässt gemäß dem Klageantrag des K ein Versäumnisurteil gegen B.
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Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
Kassandra (K) verklagt Pferdehändlerin Berta (B) auf €50.000 Schadensersatz, weil das gekaufte Pferd lahmt. Züchterin Z, von der B selbst das Pferd erworben hat, tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der B bei. K werden €10.000 zugesprochen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Baumbach: Beklagter 1 gewinnt, B2+B3 verlieren teilweise
Eigentümer Kurt (K) begehrt von Architektin Birgit (B1) und Bauunternehmern Bert (B2) und Bernd (B3) als Gesamtschuldner insgesamt €8.000. Der Hauptsachetenor lautet: „Die Beklaten zu 2) und 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger €4.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Baumbach: Beklagter 1 gewinnt, B2+B3 verlieren
Eigentümer Kurt (K) begehrt von Architektin Birgit (B1), den Bauunternehmern Bert (B2) und Bernd (B3) als Gesamtschuldner insgesamt €8.000. Der Hauptsachetenor lautet: „Die Beklaten zu 2) und 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger €8.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Baumbach: Beklagter 1 verliert, Beklagter 2 gewinnt
Eigentümer Kurt (K) begehrt von Architektin Birgit (B1) und Bauunternehmer Bert (B2) als Gesamtschuldner insgesamt €8.000. Der Hauptsachetenor lautet: „Die Beklagte zu 1) wird verurteilt an den Kläger €8.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.