Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung: 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Fälle zum Thema Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Jurafuchs

Referendariat > Die ZVR-Klausur

Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)

G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.

Die neuesten Fälle zum Thema Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Begründetheit 1 - Schuldnererinnerung wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Jurafuchs

Referendariat > Die ZVR-Klausur

Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

G hat eine titulierte Forderung gegen S. Auf Gs Antrag hin begibt sich der Gerichtsvollzieher zu S und pfändet dessen Münzsammlung. Da S der Titel nicht zuvor oder zeitgleich zugestellt worden ist, legt er Vollstreckungserinnerung ein. Kurz darauf erfolgt die Zustellung. ‌

Jurafuchs

Referendariat > Die ZVR-Klausur

Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)

G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.