Schema: Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)

23. November 2024

4,8(8.120 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tatobjekt: beweiserhebliche Daten

      2. Tathandlung

        Am besten prüfst Du (gedanklich) die Tatvarianten in der folgenden Reihenfolge: (1) Verändern von Daten, so dass eine verfälschte Urkunde vorläge (Var. 2) (2) Speichern von Daten, so dass eine unechte Urkunde vorläge (Var. 1) (3) Gebrauchen falsch gespeicherter oder veränderter Daten (Var. 3)

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafzumessung: Besonders schwerer Fall (§ 269 Abs. 3 StGB i.V.m. § 267 Abs. 3 StGB)

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen