Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EBV - Schadensersatz gegen deliktischen Besitzer (§§ 992, 823 I BGB)

Schema: EBV - Schadensersatz gegen deliktischen Besitzer (§§ 992, 823 I BGB)


Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruchs nach §§ 992, 823 Abs. 1 BGB?

  1. Bestehen einer Vindikationslage

    1. Vorsätzliche Straftat

    2. (Schuldhafte) Verbotene Eigenmacht

  2. Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB

    Da § 992 BGB eine Rechtsgrundverweisung ist, sind die Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB zu prüfen.

    1. Eigentumsverletzung

    2. Verletzungshandlung des Anspruchsgegners

    3. Haftungsbegründende Kausalität

    4. Rechtswidrigkeit

    5. Verschulden

      Das Verschulden bezieht sich hier auf die Verschlechterung der Sache.

    6. Kausaler Schaden

  3. Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch vorsätzliche Straftat oder verbotene Eigenmacht

    Nach h.M. muss hier § 992 BGB teleologisch reduziert werden und auch die verbotene Eigenmacht verschuldet erfolgt sein.

    1. Vorsätzliche Straftat

    2. (Schuldhafte) Verbotene Eigenmacht

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