Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

Schema: Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)


Wie prüfst Du die Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Bezugstat: Endgültig und konkret geplantes Verbrechen

      2. Tathandlung: Sichbereiterklären, Annehmen des Erbietens oder Verabredung (Var. 1-3)

    2. Subjektiver Tatbestand: Erfolgswille bzgl. der Tat und Wille zur Beteiligung

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Ggf. Rücktritt gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 StGB

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