Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)
Schema: Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)
Wie prüfst Du die Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Bezugstat: Endgültig und konkret geplantes Verbrechen
Tathandlung: Sichbereiterklären, Annehmen des Erbietens oder Verabredung (Var. 1-3)
Subjektiver Tatbestand: Erfolgswille bzgl. der Tat und Wille zur Beteiligung
Rechtswidrigkeit
Schuld
Ggf. Rücktritt gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 StGB
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