Schema: Entschädigungsanspruch AGG (§ 15 Abs. 2 AGG)

21. November 2024

4,7(61.994 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG?

  1. Anwendbarkeit des AGG

    1. Sachlicher Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 AGG)

    2. Kein Vorrang anderer Gesetze (§ 2 Abs. 2-4 AGG)

    3. Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 7-18 AGG (§ 6 AGG)

  2. Verstoß gegen Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG)

    1. Benachteiligungsgründe (§§ 1, 4 AGG)

    2. Benachteiligungsformen (§ 3 AGG)

      Jede der in § 3 AGG genannten Benachteiligungsformen kann einen Entschädigungsanspruch begründen. Unterschiede bestehen primär in den Anforderungen an die Rechtfertigung.

    3. Keine Rechtfertigung (§ 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG, §§ 8-10 AGG)

  3. Rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (§ 15 Abs. 4 AGG)

  4. Rechtsfolge: Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG)

    Bei dem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geht es um den Ersatz von Nichtvermögensschäden. Nichtvermögensschäden liegen regelmäßig bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor. Im Kern geht es um einen Ausgleich für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Entschädigungsanspruch ist grundsätzlich auf drei Monatsgehälter beschränkt (§ 15 Abs. 2 S. 2 AGG).

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen