Schema: Entschädigungsanspruch AGG (§ 15 Abs. 2 AGG)


Wie prüfst Du den Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG?

  1. Anwendbarkeit des AGG

    1. Sachlicher Anwendungsbereich (§ 2 Abs. 1 AGG)

    2. Kein Vorrang anderer Gesetze (§ 2 Abs. 2-4 AGG)

    3. Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 7-18 AGG (§ 6 AGG)

  2. Verstoß gegen Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG)

    1. Benachteiligungsgründe (§§ 1, 4 AGG)

    2. Benachteiligungsformen (§ 3 AGG)

      Jede der in § 3 AGG genannten Benachteiligungsformen kann einen Entschädigungsanspruch begründen. Unterschiede bestehen primär in den Anforderungen an die Rechtfertigung.

    3. Keine Rechtfertigung (§ 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG, §§ 8-10 AGG)

  3. Rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (§ 15 Abs. 4 AGG)

  4. Rechtsfolge: Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG)

    Bei dem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geht es um den Ersatz von Nichtvermögensschäden. Nichtvermögensschäden liegen regelmäßig bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor. Im Kern geht es um einen Ausgleich für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Entschädigungsanspruch ist grundsätzlich auf drei Monatsgehälter beschränkt (§ 15 Abs. 2 S. 2 AGG).

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.