Mündliche Prüfung (1./2. Staatsexamen)
Strafrecht: Wichtige Normen & Prinzipien
Strafrecht Allgemeiner Teil
Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. § 231 StGB)
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Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. § 231 StGB)
8. Mai 2026
12 Kommentare
Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist kein Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.
Rechtswidrigkeit
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