Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)
Definition: Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Einen Straftatbestand muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.
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