Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

Definition: Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

4. Juni 2025

10 Kommentare

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Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Einen Straftatbestand muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.

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