Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person: 199 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 199 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Versuch der Erfolgsqualifikation
T schießt auf den Unterleib der O. Er rechnet damit und nimmt auch billigend in Kauf, dass O infolge der Schussverletzung die Empfängnisfähigkeit verlieren könnte. Wider Erwarten wirkt sich die Schussverletzung jedoch nicht auf Os Empfängnisfähigkeit aus.
Formalbeleidigung
Der Strafrechtsprofessor P bespricht in seiner gut besuchten BT-Vorlesung die letzte Klausur. Dabei zeigt er in einer PowerPoint-Folie ein Foto des Studenten S neben den völlig falschen Ausführungen, die der S in seiner Klausur gemacht hat. Laut lachend und mit ausladenden Gesten hält P dem S vor, vom strafrechtlichen Thema der Klausur keine Ahnung zu haben.

Drohung mit einem Unterlassen
Kaufhausdetektiv T erwischt die 17-Jährige O beim Klauen und zeigt sie an. O bittet T, nicht zur Polizei zu gehen. T sagt, er würde die bereits abgeschickte Anzeige zurücknehmen, wenn O mit ihm schlafe. Falls nicht, werde alles „seinen gewohnten Lauf" nehmen. O schläft mit T.
Gewalt durch vis compulsiva
T möchte „Breaking Bad“ im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keine Lust auf diese „nervigen Typen“ hat, versteckt sie das Stromkabel des Fernsehers. Aus Wut schlägt T so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt.
Gubener Hetzjagd Fall (BGH, Urt. v. 09.10.2002): : examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Bei der Gubener Hetzjagd-Fall setzt der BGH seine Rechtsprechung zu der Erfolgsqualifikation des § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) fort, die er bereits durch den Pistolenschlag-Fall (BGHSt 14, 110) und den Rötzel-Fall (NJW 1971, 152) begründet hat. Dabei stellt er einerseits klar, dass ein erfolgsqualifizierter Versuch auch dann angenommen werden kann, wenn das Grunddelikt (hier die Körperverletzung nach § 223 StGB) lediglich versucht wurde. Andererseits präzisiert er seine Rechtsprechung zur Frage des Unmittelbarkeitszusammenhangs. Im Rötzel-Fall hatte er noch ausgeführt, dass der für die Erfolgsqualifikation notwendige Unmittelbarkeitszusammenhang fehle, wenn der Tod des Opfers durch sein eigenes (Flucht-) Verhalten herbeigeführt wird. Nunmehr stellte er klar, dass der Unmittelbarkeitszusammenhang aber jedenfalls dann nicht ausgeschlossen sei, wenn die Panikreaktion des Opfers, die zu seiner Selbstverletzung führt, geradezu deliktstypisch sei.
Gehetzter Hund Fall (BGH 26.2.1960 , 4 StR 582/59 , BGHSt 14, 152): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
T hat seine Hündin darauf abgerichtet, Menschen anzuspringen und zu beißen. Auf Geheiß des T springt sie den O an und beißt ihm so stark in das linke Handgelenk, dass O eine tiefe Wunde davonträgt.
Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Konkurrenz zu § 241 StGB
Handballerin U ist mit Schiedsrichterin S unzufrieden. In der Halbzeitpause raunt U der S zu, sie werde S auf dem Heimweg „blind prügeln“, sollte S nicht freundlicher für Us Team pfeifen. Die souveräne S lässt sich nicht einschüchtern und pfeift normal weiter.
Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit
T will für bessere Radwege demonstrieren. Er meldet deswegen eine „Fahrraddemo” an. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern fährt er die geplante Route entlang, an der auch O wohnt. Aufgrund der vielen Fahrräder kommt O mit seinem Auto 20 Minuten lang nicht aus seiner Einfahrt.

Bedrängende Fahrweise – Bagatelle?
Zweck-Mittel-Relation bei Drohung mit Strafanzeige (Beispiel 1)
L hat J dabei beobachtet, wie dieser letzte Nacht ein Fahrradschloss geknackt und das Fahrrad gestohlen hat. Er sagt J, er werde ihn für den Diebstahl anzeigen, wenn J diesen Sommer nicht wöchentlich den Rasen in Ls Garten mäht.
Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung
As Mitbewohner Z hat schon wieder nicht geputzt. A will deswegen aus Rache dafür sorgen, dass Z seine Klausur verpasst. Sie schlägt wiederholt und kräftig auf Z ein und verhindert so, dass er das Haus verlassen kann. Z verpasst die Klausur.
Grundfall: Zweck-Mittel-Relation
Journalist J hat recherchiert, dass Bs Betrieb gegen Umweltvorschriften verstößt. Er droht B, seine Recherche in der Zeitung zu veröffentlichen, sollte B ihm nicht die €5.000 geben, die er J noch schuldet. B zahlt aus Angst vor schlechter Presse.
Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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