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Weitere Tötungsdelikte: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Weitere Tötungsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung (§ 221 Abs. 2 Nr. 2 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Aufforderung zum Suizid

T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Tatbegehung gegenüber eigenem Kind oder anvertrauter Person (§ 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Versetzen in eine hilflose Lage – Gefahr des Todes oder schwerer Gesundheitsschädigung (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Im-Stich-Lassen auf Balkon – objektiver Tatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Versetzen eines Kleinkinds durch Unterlassen in eine hilflose Lage

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Versetzen eines Säuglings in eine hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Täterbezogenes Merkmal des ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens (§§ 216, 28 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beschränkung des Tötungsverlangens auf eine bestimmte Tötungsart (§ 216 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Ausdrückliches und ernstliches Verlangen bei suizidalem Minderjährigen (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Willensmängel beim Verlangen zur Tötung (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beiläufig geäußerter Todeswunsch – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Tötung auf Verlangen – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 StGB)