Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)
T möchte von O € 20.000, ohne hierauf einen Anspruch zu haben. Da O das Geld nicht da hat, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm zunächst sein Motorrad als Sicherheit zu übergeben, bis O das Geld besorgt hat.
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)
T möchte von O € 20.000, ohne hierauf einen Anspruch zu haben. Da O das Geld nicht da hat, bringt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm zunächst sein Motorrad als Sicherheit zu übergeben, bis O das Geld besorgt hat.