Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Empfindlichkeit des Übels
Mieter T weist seinen Vermieter O darauf hin, dass T ein zivilgerichtliches Verfahren anstrengen werde, sollte O sich weiterhin weigern, die defekte Heizung zu reparieren. O, der noch nie vor Gericht stand, fühlt sich durch Androhung dieses Verfahrens von T genötigt.