Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Beibringen von Betäubungsmitteln
T möchte sich nach dem wöchentlichen Feierabendbier mit O dessen neuen Porsche Carrera für das Wochenende ausleihen. Als O ihm die Leihe verwehrt, versetzt T den Drink des O mit K.-o.-Tropfen. Als O das Bewusstsein verloren hat, schnappt sich T die Schlüssel und dreht eine Runde.