Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Anhalten eines anderen KFZ zur "Belehrung"
O nimmt dem T im Straßenverkehr an einer Kreuzung die Vorfahrt, wobei es fast zu einem Unfall kommt. Voller Wut folgt T dem O in die nächste Seitenstraße und verhindert, dass O rückwärts einparken kann, indem T sein Auto nah an das Fahrzeug des O stellt, ohne dass er dieses gefährdet. Dann steigt T aus, um O lautstark und beleidigend über "die allgemein herrschenden Regeln der StVO" aufzuklären.