Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Nötigung gegenüber Amtsträgern bei rechtswidriger Amtsandlung
Nötigung gegenüber Amtsträgern bei rechtswidriger Amtsandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte, dass Nachbar N seinen Job durch wiederholtes Zu-spät-Kommen verliert. Dazu droht er dem Verkehrspolizisten O mit Gewalt, sollte dieser den N nicht regelmäßig grundlos auf dem Arbeitsweg rauswinken und "zeitintensiv" kontrollieren. Aus Angst um seine Gesundheit befolgt O die Anweisungen des T.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigung gegenüber Amtsträgern bei rechtswidriger Amtsandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn T "einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt", verwirklicht er den objektiven Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Nötigungserfolg (§ 240 Abs. 1 StGB) ist in Form einer Handlung eingetreten.
Genau, so ist das!
3. T hat gerade mit der eingesetzten Drohung das Handeln des O kausal und objektiv zurechenbar herbeigeführt (nötigungsspezifischer Zusammenhang).
Ja, in der Tat!
4. Die Nötigungshandlung des T ist als verwerflich anzusehen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TomTom1
6.2.2023, 12:04:36
Zweck und Mittel (Gleichbehandlungsgrundsatz; bei Opportunität k. zweckwidrigen Ernessenserwägungen) selbst sind doch auch schon
verwerflichDogu
26.5.2024, 13:32:35
Sehe ich auch so.