Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Tathandlung Verwenden: auch bestimmungsgemäßer Gebrauch
A hat ein Fahrrad gestohlen, was ihre Mitbewohnerin M weiß. Als M spät für eine Klausur dran ist und ihr eigenes Rad einen Platten hat, nimmt sie das von A gestohlene Fahrrad ohne deren Wissen. Sie fährt damit zur Uni. Nach der Prüfung stellt sie es zurück in den Hof.