Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Leichtfertigkeit, § 261 Abs. 6 StGB
F hat den neusten Fischer StGB-Kommentar geklaut und bittet ihre Verlobte V, diesen zu verstecken. V weiß nicht, dass das Buch gestohlen ist, wohl aber, dass F pleite ist. Die Umstände erscheinen ihr deswegen zwielichtig. Sie versteckt das Buch trotzdem. B hilft ihr dabei.