Strafrecht > Strafprozessrecht
ZVR / V-Mann
Drogenbaron D versorgt ganz Berlin mit Heroin. Im Rahmen der Ermittlungen wird sein Bruder B von der Staatsanwältin S vernommen. B beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Deshalb setzt S den V-Mann V ein. In einem Gespräch mit V macht B detaillierte Angaben zu den Drogengeschäften des D. D wird daraufhin angeklagt, B verweigert auch in der Hauptverhandlung das Zeugnis.
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ZVR / Spontanäußerung in Drucksituation
M fährt nachts betrunken mit dem Auto seiner Ehefrau F gegen ein Polizeiauto. Er flüchtet zu Fuß in die gemeinsame Wohnung. Polizist P ermittelt die F als Halterin und fährt zur Wohnung. Als er klingelt, öffnet die F die Tür und erklärt sofort ohne Nachfrage des P: „Ich bin nicht gefahren, das kann nur der M gewesen sein!“ M wird wegen §§ 315c Abs. 1 Nr. 1, 316 StGB angeklagt, F beruft sich in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.