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Verantwortungsbereich des Opfers, freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers 1
Fahrzeughalterin H stellt ihrem Neffen N ihren Pkw für eine Fahrt nach Hamburg zur Verfügung. Sie weiß, dass er bereits mehrmals durch die praktische Fahrprüfung gefallen ist und keine Fahrerlaubnis besitzt. Unterwegs begeht N einen Fahrfehler. In der Folge verunglückt er tödlich.