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Begrenzung der Sorgfaltspflichten durch Vertrauensgrundsatz bei Arbeitsteilung – "Wuppertaler Schwebebahnfall"
A und B haben den Auftrag, zwei Stahlkrallen von den Gleisen einer Schwebebahn zu beseitigen. Sie verabreden mit zwei dazukommenden Helfern, dass diese die zweite Kralle entfernen. Dies erfolgt aber nicht, sodass es später zu einem für fünf Fahrgäste tödlichen Unfall kommt.