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Wahndelikt 2
Jurastudent J wohnt mit seiner Tante (T) zusammen. T hat einen Hund, der für sie wie ein Sohn ist. J ist er durch sein Gebell allerdings ein Dorn im Auge. J versucht, den Hund zu erschießen, verfehlt ihn aber mehrfach. J geht davon aus, dass § 212 StGB Angehörige schützt und daher so auszulegen sei, dass Tatobjekt auch ein Haustier sein kann, wenn es für eine Person eine menschliche Funktion einnimmt (z.B. Sohn).