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Bei Mittäterschaft 4
A und B planen einen Bankraub. Dabei stellt A die Materialien zur Verfügung und plant das Vorgehen. B soll die Tat dann ausführen als Mann fürs „Grobe“. Dabei sollen die beiden in dauerhaftem Funkkontakt stehen. A und B sprechen ab, dass B die Tat am 21.12. begeht. B will gerade bewaffnet in die Bank stürmen, als er gegen die verschlossene Tür läuft, da mittlerweile der 25.12. ist und B das abgesprochene Datum verschlafen hat.