Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Befreiung von einer Verbindlichkeit (negatives Schuldanerkenntnis)
M kündigt seinen Mietvertrag mit V und zieht aus. Bei Übergabe erstellt V ein Abnahmeprotokoll. Obwohl die Wohnung Mängel hat, die M eigentlich beseitigen müsste, hält V fest, dass keine Mängel erkennbar seien. M und V unterzeichnen das Protokoll.