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Bsp 2: Keine wirksame Verfügung im Fall des § 935 BGB
Studentin S ist neidisch auf ihre Freundin F. F hat das aller neuste Videospiel, welches überall ausverkauft ist und gibt auch damit an. S stiehlt F das Videospiel. Schnell merkt S aber, das ihr das Spiel keinen Spaß macht und verkauft es deswegen an die gutgläubige E weiter.