Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Wirksamwerden – Gleichzeitiger Zugang Willenserklärung und Widerruf
F will Veränderung. Sie schreibt Vermieter V eine Kündigung, die sie in den Postbriefkasten einwirft. Kurz darauf bereut F dies, sie liebt die Wohnung doch so sehr. F schickt noch einen Widerruf los. V erhält am Tag danach beide Briefe auf einmal. Stressbedingt liest er nur die Kündigung.