Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)
Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.