Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung
Vermieter V ist von Montag bis Freitag auf Dienstreise. Am Dienstag wirft Postbote P eine Kündigung des Mieters M in Vs Briefkasten. Am Donnerstag wirft P eine Widerrufserklärung des M bei V ein. Nach seiner Rückkehr nimmt V den Widerruf vor der Kündigung zur Kenntnis.
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Wirksamwerden einer Willenserklärung: Keine Abgabe bei Weiterleitung durch falschen Adressaten
K kauft von V eine Eigentumswohnung. Notar N beurkundet den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag enthält ein Rücktrittsrecht, das K ausüben möchte. Er geht davon aus, N sei der richtige Adressat und erklärt gegenüber N den Rücktritt vom Kaufvertrag. N leitet die Rücktrittserklärung ohne Wissen des K an V weiter.