Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Thonet-Stühle (Unterscheidung zw. Wert und Eigenschaft, Urheberschaft als verkehrswesentliche Eigenschaft)
S schenkt ihrer Freundin F Stühle aus dem Nachlass ihrer Oma, die sie für wertlosen Ramsch hält. Als sich herausstellt, dass es sich um sehr teure „Thonet 214“-Designer-Stühle handelt, verlangt sie die Stühle sofort zurück.